Deutsch | English | français | Español | Türkçe | Srpski |
Русский | 简体中文 | 繁體中文 | عربية | Shqipe | Tiếng Việt |

 
 

Vermittler:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

Der Versicherer:
INTER Krankenversicherung AG
Erzberger Str. 9-15
68165 Mannheim
Deutschland

Bookmark Script Generator
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icoi.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google
 

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

und Auslandskrankenversicherung für Deutsche im Ausland

 

Wer kann sich versichern?

 

Versicherbar sind z.B.:

  • deutsche Staatsangehörige, die sich zeitlich befristet im Ausland aufhalten,
  • ausländische Mitarbeiter bei in Deutschland ansässigen Firmen, die sich vorübergehend mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten,
  • ausländische Praktikanten bei in Deutschland ansässigen Firmen,
  • ausländische Gäste, die sich bei in Deutschland ansässigen Firmen aufhalten.

 

Was muss ich unbedingt wissen?

 

  • Höchstaufnahmealter: 70 Jahre
  • Minimale Vertragsdauer: 3 Monate
  • Wartezeiten: bestehen nicht
  • Zahlweise: monatlich durch Einzugsermächtigung von einer deutschen Bankverbindung
  • Kündigung: täglich zum übernächsten Monatsende, per Fax, Email oder Brief möglich
  • Selbstbehalt: ohne, wahlweise mit 300 EUR Selbstbehalt pro Person und Kalenderjahr.
  • Arbeitgeberzuschussfähig: ja, gemäß § 257 SGB V
  • Geltungsbereich: der Versicherungsschutz gilt weltweit, ohne Heimatland, bzw. ohne das Land in der ein auf Dauer angelegter Wohnsitz besteht. (für USA- und Kanadaaufenthalte gelten 3-fache Beiträge!)
  • Pflegepflichtversicherung: Bei einer voraussichtlichen Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren ist für Ausländer in Deutschland der Abschluss der privaten Pflegeversicherung zusätzlich erforderlich
  • Der Versicherungsschutz kann auch noch nach Ausreise beantragt werden.

 

Wie hoch sind die Beiträge?

 

Die Beiträge sind vom Geschlecht und dem Alter (Kalenderjahr des Versicherungsbeginns ./. Geburtsjahr) der zu versichernden Person abhängig.

Beitragsbeispiel (ohne USA und Kanada):

 

Tarif ohne Selbstbehalt
(LA-VNL)
Mann Frau Tarif mit Selbstbehalt
(LA-VNSL)
Mann Frau
Alter EUR EUR Alter EUR EUR
Kinder 0-15 136,86 136,86 Kinder 0-15 102,65 102,65
16-20 126,63 146,02 16-20 94,98 109,52
25 137,60 199,68 25 96,45 178,44
30 147,98 219,64 30 109,16 198,10
40 160,71 238,54 40 126,36 217,72
50 218,52 271,17 50 179,01 249,48

 

die vollständige Beitragstabelle finden Sie hier:

 

Die Leistungen im Überblick*

 

Es gelten die im jeweiligen Aufenthaltsland gültigen Gebührenordnungen.

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Tarif LA-V
ärztliche Behandlung beim Arzt ja
Behandlungen durch Heilpraktiker nein
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel ja
ärztlich verordnete Heilmittel wie Physiotherapie und Inhalationen ja
ärztlich verordnete Hilfsmittel, Details hier: ja
Sehhilfen begrenzt auf 250 EUR, max alle 2 Jahre. ja
psychotherapeutische Behandlungen bis zu 20 Sitzungen pro versicherte Person und Kalenderjahr, soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Zusage erteilt hat. ja
Behandlungen wegen Schwangerschaft, Entbindung oder Fehlgeburt ja
Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeführter Programme. ja
Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthophädie zu 80%, maximal insgesamt bis zu 2.500 EUR je Person und Kalenderjahr ja
Stationäre Heilbehandlung   
stationäre Behandlungen und Operationen im Krankenhaus (in Deutschland im Ein- oder Zweibettzimmer, sowie gesondert berechenbare ärztliche Leistungen) ja
Transport zum und vom Krankenhaus bis zu jeweils 100 km, mindestens jedoch bis zum nächsterreichbaren, geeigneten Krankenhaus ja
Sonstige Leistungen   
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport ins Heimatland, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen für die Rückreise. Der Versicherer übernimmt auf Wunsch die Organisation des Rücktransportes, wenn vor Durchführung des Rücktransportes bei deren medizinischem Dienst eine Leistungszusage eingeholt wird. Der medizinische Dienst trifft die Entscheidung über einen solchen Rücktransport im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt und veranlasst den Rücktransport.

b) Überführung ins Heimatland oder Bestattung am Sterbeort
bis zu einer Höhe von 5.000 EUR, bei einer Überführung innerhalb Europas, sonst bis 10.000 EUR, im Falle des Ablebens des Versicherten.
ja
Versicherungsschutz im Heimatland:
Für Personen, die während ihres mindestens 6-monatigen Auslandsaufenthalts nach Tarif LA-V versichert waren, gilt der Versicherungsschutz bei einer Unterbrechnung des Auslandsaufenthaltes auch im Heimatland - bis zu 6 Monate weiter.
ja
     

 

Wann besteht kein Versicherungsschutz*?

 

Keine Leitungspflicht besteht z.B. :

  • für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen und Unruhen verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind;
  • für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungs- oder Entwöhnungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger;
  • für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
  • für Behandlungen, die nicht unmittelbar zur Behebung von Krankheitszuständen notwendig sind, insbesondere für die Beseitigung von Schönheitsfehlern, für Pflegepersonal, für ärztliche Gutachten und Atteste sowie für Fahrtkosten zur ambulanten Heilbehandlung.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für:
    Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
    und für die bei Versicherungsbeginn bestehenden und/oder bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind;

 

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenversicherung nach Tarif LA-V (Tarifstufen LA-VNL und LA-VNSL) Teil I Allgemeine Vertragsbestimmungen und Teil II Tarif LA-V

 

Wie erfolgt die Erstattung von Arztrechnungen und Rezepten?

 

Die Original-Belege müssen den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom behandelnden Arzt erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten. Rezepte sind zusammen mit der Arztrechnung, die Rechnung über Heil- oder Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen.

Derartige Originalrechnungen / Quittungen senden Sie bitte formlos mit der Vertragsnummer und unter Angabe Ihrer Bankverbindung in Deutschland an:

Inter Krankenversicherung aG
Abt. Leistung
Erzbergerstr. 9-15
68165 Mannheim

Sollten Sie, bedingt durch einen Unfall oder eine akute Krankheit ein Krankenhaus aufsuchen müssen um stationär behandelt zu werden, so rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an:

Service Center /Notfallnummer:
Telefon: ++49 (0) 621 - 427 427



 

Hier finden Sie die rechtsverbindlichen Vertragsgrundlagen

 

Bitte lesen Sie sich diese vor Vertragsabschluss aufmerksam durch, da Sie die Kenntnis und den Erhalt bei Vertragsabschluss bestätigen müssen.

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenversicherung nach Tarif LA-V (Tarifstufen LA-VNL und LA-VNSL) Teil I Allgemeine Vertragsbestimmungen und Teil II Tarif LA-V.
Beachten Sie bitte zusätzlich:
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren und für die bei Versicherungsbeginn bestehenden und/oder bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind.

Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.

 


 

 

Vertrag online abschließen

 

Über unser Online-Formular können Sie die Krankenversicherung online abschließen. Geben Sie dazu Ihre Daten ein.

Auslandskrankenversicherungen vom Spezialisten für Auslandsversicherungen

Produkte

für Ausländer in Deutschland

mawista-Student
Die Krankenversicherung für ausländische Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland.

mawista-Science
Die Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten, Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten in Deutschland.

mawista-Visum
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.

mawista-Au-Pair
Die Krankenversicherung für ausländische Aupairs in Deutschland.

mawista-Longstay
Die Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union für Aufenthalte bis zu 5 Jahre

Produkte

Für Deutsche im Ausland

mawista-Student
Die Krankenversicherung für deutsche Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz.

mawista-Science
Die Krankenversicherung für deutsche Stipendiaten, Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz fürs Ausland.

mawista-Au-Pair
Die Krankenversicherung für deutsche Aupairs im Ausland.

mawista-Longcare
Die Krankenversicherung für Arbeitnehmer, Langzeiturlauber bis zu 5 Jahre im Ausland

mawista-Holiday
Versicherungsver–gleiche für Reisekranken (1 bis 365 Tage), Reiserücktrittskosten–versicherung (Jahres- und Einmalpolicen)

mawista-Company
Die Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrages für Arbeitgeber, Verbände und andere Organisationen